Erdreihengrab

Die Friedhofsverwaltung weist gesonderte Plätze für diese Grabform aus. Eine Vergabe der Grabplätze erfolgt der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich, das Grab wird automatisch von der Friedhofsverwaltung aufgehoben. Es kann immer nur ein Sarg beigesetzt werden, weitere Belegungen können nicht vorgenommen werden. Als Grabstein ist eine Liegeplatte möglich. Auf Wunsch können die Angehörigen um den Stein herum eine kleine Fläche individuell bepflanzen, ansonsten wird das Grab mit Rasen eingesät.